Baumfällung/ Leistungen

 

Wir sind ihr Spezialist in Sachen Baumfällung & Baumpflege!

 

 

Unsere Leistungsbeschreibung

 

Wir führen folgende Arbeiten für sie durch:

 

  • Baumfällarbeiten aller Art
  • Risiko- und Gefahrbaumfällung
  • Baumkontrolle und Baumkataster
  • SKT (Seilklettertechnik)
  • Sturmschaden- und Schneebruchbeseitigung
  • Totholz- und Efeubeseitigung
  • Entsorgung und Abfuhr
  • Dach- und Fassadenfreischnitt
  • Beantragung von Fällgenehmigung (Falls erforderlich)

 

 

 

Baumfällungen aller Art

Wir führen alle Baumfällarbeiten im Garten- und Landschaftsbereich durch.

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich vom nördlichen Ruhrgebiet, Haltern, Lüdinghausen, Dülmen, Senden, Münster, Havixbeck, Laer, Horstmar bis in das westliche Münsterland. Rosendahl, mit den Gemeinden Holtwick, Osterwick und Darfeld, Coesfeld, Lette, Legden und Gescher.

 

Risiko- und Gefahrbaumfällung

Sind all die Bäume, die z.B. aus Platzmangel oder aus anderen sicherheitsrelevanten Gründen, elektrische Leitungen, Nähe zu Gebäuden, Verkerswege usw. nicht auf herkömmliche Weise gefällt werden können und spezieller Fälltechnik und Methoden bedürfen.

 

Baumkontrolle und Baumkataster

Als zertifizirter Baumkontrolleur der FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.) kontrollieren wir Ihre Bäume auf Verkehrssicherheit, sowie Stand- und Bruchsicherheit.

Dies kann an einem einzelnen Baum oder an Ihrem gesamten Bestand durchgeführt werden. In erster Linie geht es hier um die Verkehrssicherheit der Bäume, die in den öffentlichen Verkehr ragen oder sich auf frei zugänglichen Flächen für Dritte befinden.

Zur regelmäßigen Kontrolle kann ein Baumkataster angelegt, in dem jeder Baum mit seiner Nummer und seinen individuellen Merkmalen und Schadsymtomen aufgeführt ist. Nach der Regelkontrolle werden dann die entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrssicherung festgelegt.

 

SKT (Seilklettertechnik)

Mit der Seilklettertechnik sind wir in der Lage, fast jeden Bereich eines Baumes zu erreichen und ersparen unseren Kunden in den meisten Fällen den Einsatz von Hubsteigern und anderen schweren Maschienen. Zudem ist diese Methode umweltschonend und verursacht weniger Lärm für sie und ihre Nachbarn.

 

Sturmschaden- und Schneebruch

Auch im Notfall sind wir für sie da! Nach starken Stürmen, Gewitter oder großer Schneelast, können auch große Stamm- und Astteile eines Baumes unter der Last des Gewichts reissen und abbrechen. Weist der Baum so große Schäden auf, dass die Standsicherheit in Frage gestellt werden muss, ist zu prüfen, ob der Baum aus Sicherheitsgründen gefällt werden muß. Wenn ihr Baum in den öffentlichen Verker hineinragt und für Menschen eine Gefahr darstellt, kann ein Baumkontrolleur oder ein Baumsachverständiger zu Rate gezogen werden, der erforderliche Maßnahmen und Alternativen aufzeigt.

 

Totholz- und Efeubeseitigung

Totholz stellt ab einer gewissen Größe eine Gafahr für Mensch und Tier dar. Bei älteren Bäumen läßt teilweise die Vitalität und die Flüssigkeitsversorgung des Baumes nach, so dass einzelne Äste absterben können. Baumbesitzer sollten ein mal im Jahr, ihre Bäume beobachten, speziel nach heftigen Stürmen und Gewittern. Wenn sich Totholz unter dem Baum befindet, sollten sie sich vergewissern, ob sich noch weiteres Totholz in Astgabeln oder im Kronenbereich befindet, was herunter fallen könnte. Reicht ihr Baum in den öffentlichen Verkehr hinnein, sind sie für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Mehr INFOS dazu unter der Rubrik Wissenswertes (Verkehrssicherheit)

 

Entsorgung

Wir fällen ihren Baum fachgerecht und versuchen so schonend und rücksichtsvoll wie möglich in ihrem Garten zu arbeiten. Dies geht in manchen Situationen (Größe und Gewicht des Baumes) nicht ganz spurlos. Selbstverständlich hinterlassen wir ihren Garten wieder in einem ordentlichen Zustand. In den meisten Fällen wird das Astwerk vor Ort gehäckselt und kann, wenn es gewünscht und sinnvoll ist, ihrem Garten wieder zugeführt werden oder wir fahren das Häckselgut ab.

 

Dach- und Fassadenfreischnitt

Bei älteren und groß gewachsenen Bäumen, die in der Nähe von Wohnhäusern oder anderen Gebäuden stehen, kann durch einen Dach- oder Fassadenfreischnitt verhindert werden, dass das  Astwerk Kontakt zum Gebäude, das Dach, Dachrinne oder andere Bstandteile ihres Gebäudes (Photovoitaikanlage, Antennen, usw.) bekommt und beschädigt wird.

 

Fällgenehmigung

Gemäß der Baumschutzsatzung für NRW auf Grundlage des § 45 des Landschaftsgesetz und § 7 der Gemeindeverortnung, können Städte und Gemeinden nach einer Mustersatzung über den Schutz von seltenen Bäumen entscheiden. Der Anteil der Komunen mit Baumschutzsatzung ist rückläufig, da sich viele Städte auf das Umweltbewusstsein ihrer Bürger berufen, die eine Baumschutzsatzung unnötig machen.  In anderen Gemeinden und Städten klären wir gerne für sie ab, ob sie zur Fällung ihres Baumes eine Genehmigung benötigen und holen diese dann für sie ein.

Hier finden Sie uns

BS Baumpflege & Fälltechnik
Johannisstr. 2 B
48727 Billerbeck
 

Mobil:     0171/6846878

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